Obmann
Entscheidung über Treffer
Heute steht dem Obmann ein Trefferanzeigegerät (Melder) zur Verfügung. Der Melder zeigt das Aufkommen eines gültigen oder ungültigen Treffers an. Der Obmann darf keine Treffer geben, die nicht vom Meldegerät angezeigt werden.
Früher unterstützten den Obmann zu diesem Zweck vier Seitenrichter, wobei je zwei Seitenrichter einen Fechter beobachtet haben. Um das Aufkommen eines Treffers zu beurteilen, befragte der Kampfrichter die für den betreffenden Fechter zuständigen Seitenrichter, die mit "Ja", "Ja, ungültig!", "Nein, kein Treffer" oder "Enthaltung" antworten mussten. Die Seitenrichter hatten je eine Stimme, der Obmann 1 1/2 Stimmen, so dass die Seitenrichter den Obmann überstimmen konnten, wenn sie sich beide einig waren.
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